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Fachbesuchertickets für die Anuga kaufen
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Fachbesuchertickets für die Anuga 2025
Weitere Details und Informationen zu den Fachbesuchertickets für die Anuga 2025 werden ab dem 4. Juni 2025 an dieser Stelle bereitgestellt.
Weitere Informationen
Fachbesucher:innen
Die Anuga ist eine Fachmesse. Zugelassen zum Besuch sind Entscheider (Geschäftsführung, Einkauf/Beschaffung, Marktleitung, Vertrieb, Marketing) aus den Bereichen Nahrungsmittelgroß- und -einzelhandel, Getränkegroß- und -einzelhandel, Handelskooperationen, Drogeriemärkte und Reformhäuser, Handelsvertretungen, Nahrungsmittelimport und -export, Ernährungshandwerk, Ernährungsindustrie und Zulieferer der Ernährungsindustrie.
Ebenso die verantwortlichen Mitarbeiter der Unternehmen des Außer-Haus-Marktes für Lebensmittel und Getränke wie Hotellerie, klassische Gastronomie, System-/Markengastronomie, Catering, Betriebs-, Gemeinschafts- und Sozialverpflegung.
Weiterhin zugelassen sind die verantwortlichen Mitarbeiter aus den Bereichen Beschaffung und Einsatz von technischen Einrichtungen und Ausstattungen sowie dem Bereich Großküchenplanung und dem Fachhandel für Großküchentechnik.
Die Fachbesucher:innenqualifikation muss beim Erwerb der Eintrittskarte nachweisbar sein.
- Fachschulklassen
Fachschulklassen bestimmter Ausbildungsgänge sind zugelassen. Die Fachschülerkarten können ausschließlich beim Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH) - nach ausdrücklicher Genehmigung - erworben werden.
Studierende branchenrelevanter Studiengänge können mit dem entsprechenden Nachweis eine Eintrittskarte im Vorverkauf erwerben, nachdem die Branchenrelevanz der Immatrikulation geprüft wurde. - Kontakt
Bundesverband des Deutschen Lebensmittelhandels e.V. (BVLH)
Am Weidendamm 1A
10117 Berlin
Telefon +49 30 726250-80
Telefax +49 30 726250-85
E-Mail
www.bvlh.net
Ihren kostenlosen Fahrausweis erhalten Sie in einer separaten E-Mail. Für die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel drucken Sie die PDF-Datei im A4 Format aus oder laden Sie die PDF-Datei auf Ihr mobiles Endgerät.
Der Fahrausweis (2. Klasse) ist gültig für Öffentliche Verkehrsmittel im erweiterten Netz des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) .
Hiervon ausgenommen sind zuschlagpflichtige Züge der Deutschen Bahn AG wie beispielsweise IC/EC oder ICE.
Der Fahrausweis berechtigt im angegebenen Messezeitraum nur zu An- und Abfahrt zum Besuch der Koelnmesse GmbH. Er ist nicht auf andere Personen übertragbar und nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis und der Eintrittskarte zur angegebenen Veranstaltung der Koelnmesse GmbH.
Weitere Informationen zur An- und Abreise finden Sie im Bereich Anreise und Aufenthalt.
Zutrittsbeschränkung
Kinder ab fünfzehn jahren haben nur in Begleitung Erwachsener und nur mit einer gültigen Eintrittskarte Zutritt.
Nicht zugelassen sind Kinder unter 15 Jahren.
Ausnahme: Säuglinge bis zu einem Alter von einem Jahr dürfen mit auf die Messe gebracht werden, wenn sie getragen werden. Kinderwagen sind aus Sicherheitsgründen (Stolpergefahr) nicht zugelassen.
Bitte beachten Sie unsere Regelungen!
Alle Gäste mit einem Fachbesucher-Ticket dürfen keine Koffer, Trolleys und Rucksäcke mit in das Messegelände nehmen. Sie sind an der Garderobe kostenfrei abzugeben. Auch sehr große, offensichtlich leere Taschen sind an der Garderobe abzugeben. Erlaubt sind Aktenkoffer, Handtaschen und Pilotenkoffer in Fluggepäckgröße (ca. 55x40x20 cm).
Das Mitführen von Hunden und anderen Haustieren auf unserem Gelände ist nicht gestattet.
Wir helfen Ihnen gern:
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