Köln: 04.–08.10.2025 #anuga

DE Icon Pfeil Icon Pfeil
DE Element 13300 Element 12300 EN

ITP Foods setzt in Malaysia mit innovativen Quetschtubenverpackungen Maßstäbe in der Soßenverpackungstechnologie.

ITP Foods, ein bahnbrechendes Unternehmen in der malaysischen Lebensmittelindustrie, freut sich, eine bahnbrechende Leistung bekannt zu geben - wir sind die ersten in Malaysia, die Soßenverpackungen in Quetschtuben einführen. Diese innovative Verpackungslösung soll den Standards für Bequemlichkeit, Hygiene und Sicherheit eine neue Definition geben und ITP Foods als Branchenführer hervorheben.

In einer Ära, in der der erste Eindruck oft den Standard setzt, verpflichtet sich ITP Foods, einen neuen Standard in der Soßenverpackung zu setzen. Traditionelle Glasverpackungen haben ihre Einschränkungen, aber mit Quetschschlauchverpackungen revolutionieren wir die Art und Weise, wie Soßen auf Ihren Tisch kommen.

Die Einführung von Quetschtubenverpackungen bringt mehrere wichtige Vorteile mit sich: Bequemlichkeit: Quetschtuben machen es Verbrauchern unglaublich einfach, genau die richtige Menge Soße zu dosieren, wodurch Produktverschwendung reduziert und die Portionierung kontrolliert wird. Hygiene: Im Gegensatz zu traditionellen Verpackungsmethoden minimieren Quetschtuben das Risiko von Kontaminationen. Das versiegelte Design verhindert das Eindringen von Keimen in die Soße und garantiert ein hohes Maß an Hygiene und Sicherheit. Frische: Quetschtuben sind so konzipiert, dass sie die Oxidation reduzieren und die Soße länger frisch und köstlich halten. Verabschieden Sie sich von Soßen, die ihren Geschmack und ihre Qualität verlieren. Sicherheit: Mit luftdichten Verschlüssen stellen Quetschtuben sicher, dass Ihre Lieblingssoßen sicher und frei von Kontamination bleiben und bei jedem Druck für Seelenfrieden sorgen.

Zum Pressefach von ITP FOODS SDN. BHD.

Downloads zu dieser Pressemitteilung

Die Online-Pressefächer sind ein gemeinsamer Service der Koelnmesse GmbH und der NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilungen sind die jeweils herausgebenden Unternehmen. Diese stellen Koelnmesse GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Online-Pressefächer entstehen. Diese Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Sie besteht auch dann fort, wenn die betroffene Pressemitteilung bereits aus den Online-Pressefächern herausgenommen wurde.