Köln: 04.–08.10.2025 #anuga

DE Icon Pfeil Icon Pfeil
DE Element 13300 Element 12300 EN

Antepsan-Nüsse und Süßigkeiten

Antepsan ist ein Unternehmen, dessen Gründung bis ins Jahr 1988 zurückreicht, das aber im Wesentlichen den besonderen Pistazienanbau seiner Vorfahren bis heute fortführt. Antepsan, einer der bedeutendsten Pistazien- und Baklava-Produzenten der Türkei, ist mit der Übertragung des Pistazienanbaus, auf den sich die Urgroßväter spezialisiert hatten, an neue Generationen gekommen. Antepsan, das seit 2018 in mit modernster Technologie ausgestatteten Fabriken auf einer Gesamtfläche von 32.000 Quadratmetern produziert, macht als eines der Top-Unternehmen seiner Branche auf sich aufmerksam. Antepsan legt großen Wert auf Lebensmittelsicherheit, Produktqualität und Kundenzufriedenheit und verfügt außerdem über die Zertifikate BRC (A Grade), IFS, FSSC 22000, ISO 22000 und ISO 9001. Antepsan, dem es gelingt, die lokalen Produkte aus Gaziantep und der Türkei zu vermarkten und in die ganze Welt zu exportieren, legt auch großen Wert auf Hygiene und Qualitätselemente. Antepsan bietet seine einzigartigen Geschmacksrichtungen wie Pistazien, Walnüsse, Trauben, Pflaumen, Haselnüsse, Erdnüsse, gemischte Nüsse, rohe Cocktails, Mandeln, Cashewnüsse, Fruchtmark, türkische Köstlichkeiten mit Pistazien, türkische Köstlichkeiten, Krokant und Baklava in modern ausgestatteten Hygieneeinrichtungen an Technologie. produziert und für den Verkauf bereit macht. Mit diesen Merkmalen macht Antepsan als konkurrenzloses Unternehmen in der Türkei und weltweit auf sich aufmerksam.

Zum Pressefach von Antepsan Kuruyemis Gida

Downloads zu dieser Pressemitteilung

Die Online-Pressefächer sind ein gemeinsamer Service der Koelnmesse GmbH und der NEUREUTER FAIR MEDIA GmbH. Verantwortlich für den Inhalt der Pressemitteilungen sind die jeweils herausgebenden Unternehmen. Diese stellen Koelnmesse GmbH von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, welche im Zusammenhang mit dem Gebrauch der Online-Pressefächer entstehen. Diese Freistellung gilt insbesondere auch für Verstöße gegen das Urheber- und Markenrecht. Sie besteht auch dann fort, wenn die betroffene Pressemitteilung bereits aus den Online-Pressefächern herausgenommen wurde.